Die Ampelfrage und die Antwort
Zum Ampelaufreger hat Familie Koch jetzt die Antwort der Rheinbahn erreicht. Immerhin eine Antwort - aber auch eine zufriedenstellende...?
Hallo,
ich bitte die folgenden Punkte zu berücksichtigen.
- die Fußgängersignale Rot-Gelb-Grün gelten nur für die Fußgängerfurt.
- die Fußgänger werden auf die Bahn durch Warnsignale, die nur bei Anwesenheit einer Bahn ausgelöst werden, gewarnt. Bei fahrenden Bahnen durch den Doppelblinker, bei anfahrenden Bahnen durch das Klingelzeichen das Fahrpersonals.
Diese Regelung entspricht der StVO und wird in den bundesdeutschen Richtlinien ausdrücklich empfohlen.
Mit freundlichen Grüßen
XY
Rheinbahn AG Düsseldorf
Hallo,
ich bitte die folgenden Punkte zu berücksichtigen.
- die Fußgängersignale Rot-Gelb-Grün gelten nur für die Fußgängerfurt.
- die Fußgänger werden auf die Bahn durch Warnsignale, die nur bei Anwesenheit einer Bahn ausgelöst werden, gewarnt. Bei fahrenden Bahnen durch den Doppelblinker, bei anfahrenden Bahnen durch das Klingelzeichen das Fahrpersonals.
Diese Regelung entspricht der StVO und wird in den bundesdeutschen Richtlinien ausdrücklich empfohlen.
Mit freundlichen Grüßen
XY
Rheinbahn AG Düsseldorf
dmkoch - 26. Mär, 09:17