Donnerstag, 26. März 2009

Die Ampelfrage und die Antwort

Zum Ampelaufreger hat Familie Koch jetzt die Antwort der Rheinbahn erreicht. Immerhin eine Antwort - aber auch eine zufriedenstellende...?
Hallo,

ich bitte die folgenden Punkte zu berücksichtigen.

- die Fußgängersignale Rot-Gelb-Grün gelten nur für die Fußgängerfurt.

- die Fußgänger werden auf die Bahn durch Warnsignale, die nur bei Anwesenheit einer Bahn ausgelöst werden, gewarnt. Bei fahrenden Bahnen durch den Doppelblinker, bei anfahrenden Bahnen durch das Klingelzeichen das Fahrpersonals.

Diese Regelung entspricht der StVO und wird in den bundesdeutschen Richtlinien ausdrücklich empfohlen.

Mit freundlichen Grüßen

XY

Rheinbahn AG Düsseldorf

Familie Koch

Düsseldorf

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