Die Ampelfrage und die 2. Antwort
Auch die Stadt Düsseldorf hat mittlerweile geantwortet (vgl. Ampelaufreger). Schön, dass die Anfrage zumindest nicht auf Desinteresse gestoßen ist.
Sehr geehrte Frau Koch,
sehr geehrter Herr Koch,
ich danke Ihnen für die Hinweise zur Verkehrssicherheit.
Straßenbahnen haben in der von Ihnen beschriebenen Situationen
gegenüber dem Fußgänger Vorrang. Durch bauliche Merkmale
(Haifischzähen, Noppensteine) und durch Verkehrszeichen wird an den Querungsstellen hierauf aufmerksam gemacht. Ergänzend werden gelbe Blinklichter eingesetzt, die vor herannahenden Straßenbahnen warnen. Bei der Ausfahrt aus Haltestellen, also bei anfahrenden Bahnen, wird das Blinklicht nicht aktiviert, da die Gefahr offensichtlich und der Vorlauf für das Blinklicht aufgrund der unterschiedlichen Fahrgastwechselzeiten nicht fest einzustellen ist. Beim Anfahren aus der Haltestelle wird der
Blinker nicht aktiviert, auch um eine Verwechslung mit einer evtl.
gleichzeitig aus der Gegenrichtung einfahrenden Bahn zu vermeiden. Der Fahrer der Straßenbahn ersetzt die Warnfunktion des Blinklichtes durch ein akustisches Signal (Klingeln) beim Anfahren. Unabhängig von der Vorfahrtsregelung sind die Fahrer der Straßenbahnen im Bereich von Fußgängerquerungsstellen zu besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht angehalten um Gefährdungssitutionen zu vermeiden oder abzuwenden.
Die bestehenden Regelungen sind Ergebnis bundesweiten
Sicherheitsuntersuchungen zu Gleisquerungen und entsprechen den hierzu gültigen Regelwerken.
Im Jahr 2002 wurde in einem Verkehrsversuch in der Kölner Landstraße die Freigabe der benachbarten Fußgängerfurten unterbunden, wenn Straßenbahnen die in der Mitte liegende Gleistrasse benutzen. Dies hat zu erheblichen Wartezeitverlängerungen für den Fußgänger geführt,
woraufhin diese bei Rot die Fahrbahn überquerten. Das
Gefährdungspotzenzial, welches sich hieraus ergibt, wurde von
Polizei, Rheinbahn und Amt für Verkehrsmanagement als so gravierend eingeschätzt und ist statistisch belegt, dass dieser Versuch unverzüglich abgebrochen wurde.
Sowohl Stadtverwaltung als auch die Rheinbahn haben einheitliche und gut erkennbare Gestaltungsmerkmale vereinbart, um die Gleisbereiche kenntlich zu machen. Die Verkehrserziehung mit dem das richtige Verhalten an Gleiskörpern und insbesondere bei seiner Überquerung eingeübt werden muss, ist die zugehörige Ergänzung zu den baulich und betrieblichen Maßnahmen. Leider müssen wir feststellen, dass gerade auch erwachsene Verkehrsteilnehmer hier in ihrem Verhalten kein Vorbild
darstellen. Die künftigen Initiativen zur Unfallprävention zielen auf
eine Verbesserung in Verkehrsverhalten.
Mit freundlichen Grüßen
XY
Amt für Verkehrsmanagement
der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr geehrte Frau Koch,
sehr geehrter Herr Koch,
ich danke Ihnen für die Hinweise zur Verkehrssicherheit.
Straßenbahnen haben in der von Ihnen beschriebenen Situationen
gegenüber dem Fußgänger Vorrang. Durch bauliche Merkmale
(Haifischzähen, Noppensteine) und durch Verkehrszeichen wird an den Querungsstellen hierauf aufmerksam gemacht. Ergänzend werden gelbe Blinklichter eingesetzt, die vor herannahenden Straßenbahnen warnen. Bei der Ausfahrt aus Haltestellen, also bei anfahrenden Bahnen, wird das Blinklicht nicht aktiviert, da die Gefahr offensichtlich und der Vorlauf für das Blinklicht aufgrund der unterschiedlichen Fahrgastwechselzeiten nicht fest einzustellen ist. Beim Anfahren aus der Haltestelle wird der
Blinker nicht aktiviert, auch um eine Verwechslung mit einer evtl.
gleichzeitig aus der Gegenrichtung einfahrenden Bahn zu vermeiden. Der Fahrer der Straßenbahn ersetzt die Warnfunktion des Blinklichtes durch ein akustisches Signal (Klingeln) beim Anfahren. Unabhängig von der Vorfahrtsregelung sind die Fahrer der Straßenbahnen im Bereich von Fußgängerquerungsstellen zu besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht angehalten um Gefährdungssitutionen zu vermeiden oder abzuwenden.
Die bestehenden Regelungen sind Ergebnis bundesweiten
Sicherheitsuntersuchungen zu Gleisquerungen und entsprechen den hierzu gültigen Regelwerken.
Im Jahr 2002 wurde in einem Verkehrsversuch in der Kölner Landstraße die Freigabe der benachbarten Fußgängerfurten unterbunden, wenn Straßenbahnen die in der Mitte liegende Gleistrasse benutzen. Dies hat zu erheblichen Wartezeitverlängerungen für den Fußgänger geführt,
woraufhin diese bei Rot die Fahrbahn überquerten. Das
Gefährdungspotzenzial, welches sich hieraus ergibt, wurde von
Polizei, Rheinbahn und Amt für Verkehrsmanagement als so gravierend eingeschätzt und ist statistisch belegt, dass dieser Versuch unverzüglich abgebrochen wurde.
Sowohl Stadtverwaltung als auch die Rheinbahn haben einheitliche und gut erkennbare Gestaltungsmerkmale vereinbart, um die Gleisbereiche kenntlich zu machen. Die Verkehrserziehung mit dem das richtige Verhalten an Gleiskörpern und insbesondere bei seiner Überquerung eingeübt werden muss, ist die zugehörige Ergänzung zu den baulich und betrieblichen Maßnahmen. Leider müssen wir feststellen, dass gerade auch erwachsene Verkehrsteilnehmer hier in ihrem Verhalten kein Vorbild
darstellen. Die künftigen Initiativen zur Unfallprävention zielen auf
eine Verbesserung in Verkehrsverhalten.
Mit freundlichen Grüßen
XY
Amt für Verkehrsmanagement
der Landeshauptstadt Düsseldorf
dmkoch - 26. Mär, 14:47