Donnerstag, 19. März 2009

Die Sache mit dem Unterhalt

Au Backe – das ist ja mal wieder Stoff für eine lange Diskussion. Der Bundesgerichtshof hat bestimmt und Deutschlands Frauen dürften aufschreien.

Meine Frau verzog jedenfalls gestern das Gesicht, als sie im TV die Nachricht vernahm, dass sich geschiedene Mütter künftig schneller wieder um eine Arbeit bemühen müssen. Dass ihnen – eine entsprechende Betreuungsmöglichkeit für das Kind vorausgesetzt – sogar eine Vollzeitstelle unter Berücksichtigung der Umstände zumutbar sei.

Bislang galt die so genannte „08/15-Regelung“. Bis zum 8. Lebensjahr eines Kindes hatte die gängige Rechtsprechung Alleinerziehende nach der Scheidung quasi von der Erwerbstätigkeit freigestellt, aufgefangen durch entsprechende Unterhaltszahlungen des Ex-Partners. Ab dem 15. Lebensjahr des Kindes hielt man mindestens eine Halbtagsstelle für angemessen.

Nun also die Kehrtwende. Einen generellen Anspruch ausgehend von der jahrelangen Verfahrenspraxis auf längere Unterhaltszahlungen können Alleinerziehende nun nicht ableiten.

Und was halte ich (als Mann) davon: Ich finde das Urteil gerecht und ausgewogen. Das Urteil hat schließlich nur eine Richtschnur vorgegeben. Im Einzelfall kann ja immer noch dargelegt werden, warum eine Vollzeitstelle nicht angenommen werden kann und warum deshalb mehr Unterhalt zu zahlen ist. Plausible Gründe können zahlreich sein: Ein geeigneter Arbeitsplatz wird nicht gefunden, die Möglichkeiten der Kinderbetreuung sind nicht in dem Umfang gegeben etc..

Aber die bisherige Rechtsprechung hat die Männer teils stark benachteiligt und ihnen einen Neuanfang auf Grund zu starker wirtschaftlicher Belastung verwehrt.

Ein Gegenargument ist freilich, dass Kindererziehung selbst sehr zeitintensiv ist und dass man das anrechnen müsse bei der Bemessung der zumutbaren Arbeitszeit der Frau.

Dieses Argument ist ein sehr gewichtiges Argument. Der Ex-Partner kann es nur entkräften, wenn er sein gleichrangiges Sorgerecht wahrnimmt und sich ebenfalls aktiv einbringt. Gleichzeitig muss das natürlich auch von der anderen Seite angenommen werden.

Sich einigeln, die Kinder vom Ex-Partner fernhalten und ihn aber zum dauerhaften Zahlmeister degradieren, geht nicht mehr.

Für Deutschlands Gerichte wird es nicht einfach. Aber sie werden in jedem Einzelfall genau abwägen. Und das ist gut. Bleibt zu hoffen, dass in möglichst vielen Einzelfällen sich die Betroffenen nicht nur über das Gericht arrangieren, sondern auch sonst zu einem kooperativen Umgang finden – nicht zuletzt zum Wohle der Kinder.

Sich gar nicht erst scheiden zu lassen, wäre noch besser.
Erzangie - 19. Mär, 11:13

Hmm... im Grunde finde ich dieses Urteil auch gut und richtig. Ich bin der Meinung, dass jeder Mensch, ob männlich oder weiblich, GRUNDSÄTZLICH für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen muss, unabhängig davon, ob man Kinder erzieht oder nicht.

Dem entgegen steht aber immer noch unsere Gesellschaftsform, in der von Ehefrauen und Müttern zuallerst verlangt wird, den Nachwuchs zu versorgen und dem Ehemann ein Heim zu bereiten. Solange also Ehemänner von ihren Frauen während der Ehe verlangt haben, diese Rolle einzunehmen, ist es unfair, nach dem Zusammenbruch der Partnerschaft aus rein pekuniären Gründen das Gegenteil zu verlangen. DANN ist es auf einmal kein Problem mehr, dass Kinder "fremdversorgt" werden, was während der Ehe oft genug von sich gewiesen wird.

Ganz abgesehen davon: es erfordert unglaublich viel Kraft, den Alltag einer berufstätigen Mutter zu organisieren. Berufstätige Väter haben dieses Problem in der Regel nicht und fühlen sich auch gar nicht zuständig. Sobald sich hier etwas ändert, geht auch nicht mehr "der Schrei der Entrüstung" durch´s Land, weil Berufstätigkeit von Männlein UND Weiblein selbstverständlich ist und die Rahmenbedingungen dem Leben mit Kindern und Beruf angepasst sind.

By the way: ich bin seit gefühlten fuffzich Jahren alleinerziehend und habe acht Wochen nach der Geburt meiner Kinder wieder gearbeitet... Betreuungsunterhalt wäre richtig schön gewesen aber ich bekomme noch nicht mal den KINDESunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Ich bekomme NIX, außer dem, was ich verdiene.

Martin (Gast) - 19. Mär, 11:22

Zustimmung!

Es kommt auf die Würdigung der Gesamtumstände an. Wenn die althergebrachte Rollenverteilung praktiziert wurde, werden die Richter das in ihren Urteilen auch berücksichtigen.

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