Donnerstag, 11. Februar 2010

Vorkasse

Es musste ja irgendwann einmal passieren. Natürlich zählt der Online-Einkauf auch im Hause Koch bereits zur Normalität. Hinsichtlich der Bezahlung ist es ja leider meist so, dass man die „Katze im Sack“ kauft. Kaum ein Online-Händler bietet einem schließlich die Option der Bezahlung auf Rechnung. Und die Bezahlung via Nachnahme ist meist so teuer, dass sie den Vorteil des Online-Kaufs fast komplett aufwiegt.

Lange Vorrede, kurzer Sachverhalt: Bestellt wurde kürzlich bei „GermanOffice“ ein Camcorder. Knapp 150 Euro wurden entsprechend der Bestellbestätigung überwiesen und dann wurde abgewartet. Doch es tat sich nichts mehr. So schnell wie die Bestellbestätigung via E-Mail eingetroffen war, so schnell hätte eigentlich auch eine Bestätigung der Zahlung und des Warenversandes erfolgen sollen.

Es tat sich aber nichts. Da die Bewertungen in den einschlägigen Online-Portalen zu diesem Händler ausnahmslos positiv waren, wurde erst recht Misstrauen geschürt. Wer sonst alles reibungslos abwickelt, der würde sich doch wohl schnell zurückmelden?

Ein Blick auf die Website sorgte dann für Ernüchterung: Kundgetan wurde dort die zwischenzeitlich erfolgte Insolvenz des Händlers. Und mit einmal überschlugen sich die negativen Bewertungen in den Online-Portalen. User wussten von Problemen mit diesem Händler zu berichten. Offenbar wurden viele Kunden über Wochen nach der Vorkasse-Zahlung hingehalten.

Rechtlich bedeutet der Bankrott nun für uns, dass wir uns in die lange Liste der Gläubiger (Insolvenzliste) einreihen dürfen und kaum eine Aussicht auf Erfolg besteht.

„Selbst Schuld“ dürfte manch einer denken, der dem Internetkauf eh´ schon immer suspekt gegenüber eingestellt war und ist. Ist die Sache aber so einfach?

Wenn man etwas schärfer nachdenkt, fallen einem viele Vorgänge ein, bei denen man via Vorkasse/ Anzahlung in Vorleistung tritt und damit auch ein Risiko auf sich nimmt, dass danach Vertragspartner in die Pleite rutscht. In der Änderungsschneiderei, beim Autohändler, beim Bad- und Sanitär-Handwerker sind Anzahlungen auf Material- oder Werkleistungen durchaus nicht unüblich. Wird man immer darauf verzichten können?

Unabdingbar ist die Information vorab: Wie lange betreibt der Geschäftspartner schon sein Geschäft? Hat er ein ortsgebundenes Unternehmen mit klar identifizierbarer Adresse? Wie sind die Bewertungen und was sagt die Mund-zu-Mund-Propaganda? Und letztlich sollte man sich ein Limit für Vorkasse-Leistungen setzen.

All´ diese Kriterien waren im Fall „GermanOffice“ erfüllt. Insofern kann man sich nur mit der Binsenweisheit trösten: Ein Rest-Risiko besteht immer! Dumm gelaufen…

Familie Koch

Düsseldorf

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